Weg der Ausbildung – Zeit der Verlobung

 

 

 

Wer sich von unserem Herrn Jesus Christus zu einem gottgeweihten Leben als Klarisse berufen fühlt, ist herzlich eingeladen auf dem Weg der Ausbildung über diesen Ruf immer größere Gewissheit zu gewinnen.

 

Nach der ersten Kontaktaufnahme beginnt für die interessierte Kandidatin ein knappes Jahr als Aspirantin. In dieser Zeit lebt sie noch nicht im Kloster, sondern es ist die Zeit eines gegenseitigen Kennenlernens in Briefen, Telefonaten und Besuchen. Die Aspirantin wird von den Schwestern begleitet bei den notwendigen Schritten hin zum Entritt als Postulantin.

 

Das Postulat beginnt nach dem Eintritt ins Kloster. Die junge Postulantin lernt die Gemeinschaft konkret kennen, sowie ihr Leben nach dem franziskanisch-klarianischen Charisma. Das Postulatjahr ist "eine angemessene Vorbereitung auf das Noviziat, in welcher die Kandidatin ihre Entschlossenheit bekräftigt, sich in einem schrittweisen Übergang vom weltlichen zum kontemplativen monastischen Leben zu bekehren" (CO Art. 269).

Novizin, Klarisse, Klarissen

Ist die Postulantin entschlossen auf dem Weg zum gottgeweihten Leben weiter zu gehen, bittet sie um die Aufnahme ins Noviziat. Das beginnt mit der Einkleidung und der Übergabe des weißen Schleiers; auch ihren Ordensnamen erhält die junge Schwester bei dieser Feier. Während zwei Jahren als Novizin muss sie "vor allem ihre Freundschaft mit Christus vertiefen. Ohne diese Freundschaft wird sie niemals in der Lage sein, das Versprechen der Hingabe an Ihn zu vollziehen und zu halten oder den Wunsch zu verspüren, im Erkennen des Chrismas, das sie zu leben berufen ist, voranzuschreiten" (CO Art. 280) innerhalb der schwesterlichen Gemeinschaft des Klosters.

 

Das Noviziat endet mit dem Ablegen der zeitlichen Profess, welche für einen Zeitraum von fünf Jahren jährlich erneuert wird. Für diese Zeit legt die junge Schwester bereits ihre Gelübde ab. Sie gelobt dem Bräutigam ihrer Seele in Keuschheit, ohne Eigentum, in Gehorsam und in Klausur zu leben. Nun ist sie voll in das Leben der Gemeinschft eingegliedert.

 

Die zeitliche Profess findet ihre feierliche Vollendung darin ganz und für immer Braut Jesu Christi sein zu dürfen durch die ewige Profess.

 

 

 

 

Eine Berufung Zwei Wege

 

 

Ein besonderes Merkmal unseres Ordens ist unser viertes Gelübde: das Leben in der Klausur. Wie in einem erweiterten Tabernakel ist hier unser Leben mit Christus verborgen in Gott.

Immer wieder beruft unser Herr aber auch Schwestern dazu der Gemeinschaft nach außen hin ein Gesicht zu geben. Von ihnen erwartet Er das Klausurgelübde nicht, sondern sendet sie an der Pforte, in der Kirche und bei zuweilen nötigen Besorgungen in der Stadt, zu den Menschen, die einer solchen Schwester gerne ihre Anliegen und Nöte anvertrauen.

Diese Außenschwestern sind nicht einfach mit tätigen Schwestern gleichzusetzen. Auch sie haben eine kontemplative Berufung, die sie allerdings mehr nach außen und oft auch seelsorglich in Erscheinung treten lässt.

Trotz dieser besonderen und seltenen Berufung innerhalb der Berufung zur Armen Klarisse, sind wir eine Gemeinschaft. Wir ergänzen uns gegenseitig, teilen das Leben in allem miteinander und keine Schwester hat der anderen etwas voraus.

Das alles bewirkt ein und derselbe Geist; einem jeden teilt er seine besondere Gabe zu, wie er will.

(1. Kor. 12,11)